Freitag, 23. August 2019 von Birgit Kaufhold

Gute Arbeit, guter Lohn

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Gute Tariflöhne für alle Altenpfleger*innen

Obwohl diese Arbeit so wichtig ist, sind die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege schlecht: Überlastung gehört zum Alltag, die Löhne sind zu niedrig. Altenpfleger*innen müssen deutlich besser bezahlt werden. Sie haben es wirklich verdient und schon jetzt wird es immer schwieriger, genug Pflegekräfte für die etwa 130.000 pflegebedürftigen Menschen in Brandenburg zu finden. Während aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer mehr Menschen gepflegt werden müssen, schmeißen viele Pflegekräfte irgendwann hin und der Nachwuchs wird abgeschreckt, den Pflegeberuf zu ergreifen. Aus keinem anderen Beruf scheiden die Menschen so früh aus. Nach durchschnittlich 8 Jahren sucht sich eine Pflegekraft ein anderes Berufsfeld. Dabei haben die Menschen ein Anrecht auf eine gute und menschenwürdige Pflege.

Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) hat einen Flächentarifvertrag für die Altenpflege in Brandenburg unterzeichnet. Dieser könnte richtungsweisend sein. Der Tarifvertrag für die Altenpflege soll durch das Land schnellstmöglich für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit für alle Altenpfleger*innen gelten. Mehr als 40.000 Beschäftigte in Brandenburg könnten davon unmittelbar profitieren.

Keine öffentlichen Aufträge an Lohndrücker

Um im Alter eine Rente zu erhalten, die über die Grundsicherung Hartz IV für Rentner hinausgeht, müssten Beschäftige deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde verdienen. Wer nicht mindestens 13 Euro pro Stunde verdient, für den ist der Weg in die Altersarmut vorgezeichnet.

Die Landesregierung kann direkt auf die Löhne Einfluss nehmen, wenn sie Aufträge und Fördergelder vergibt oder über die Rahmenbedingungen der Auftragsvergabe bestimmen kann, wie bei der Auftragsvergabe von Kommunen. Diesen Spielraum muss sie im Interesse der Beschäftigten auch nutzen. Deshalb will DIE LINKE künftig einen Vergabemindestlohn von 13 Euro, der zudem jährlich überprüft und entsprechend angepasst wird. Außerdem sollen öffentliche Aufträge und Förderung künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen. Das wird im Landesvergabegesetz und in den Förderrichtlinien des Landes verankert.




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