Richtigstellung
An dieser Stelle hatte ich am 12.08.2019 geschrieben, Herr Georg Friedrich Prinz von Preußen fordere ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof bzw. das Haus Hohenzollern beanspruche ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchrechtlich zu sicherndes Wohnungsrecht für Familienmitglieder im weltbekannten Potsdamer Schloss Cecilienhof und alternativ wären sie (das Haus Hohenzollern), wie sie verlautbarten lassen haben, auch mit einem Wohnrecht im Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz, beides am Rande des Parkes Sanssouci, zufrieden. An dieser Darstellung halte ich nicht fest. Herr Prinz von Preussen hat anlässlich einer Verhandlungsrunde mit der öffentlichen Hand am 24.07.2019 erklärt, dass eine „ausgewogene Gesamtlösung“ an der Frage des Wohnrechts „nicht scheitern“ werde. Öffentlich hat er später auch ausdrücklich erklärt, das Wohnrecht sei „vom Tisch“.
02.02.2021